Rechtsprechung
   BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24455
BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10 (https://dejure.org/2011,24455)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10 (https://dejure.org/2011,24455)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 33 W (pat) 5/10 (https://dejure.org/2011,24455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,24455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortmarke "Doktor Autoglas" fehlt Unterscheidungskraft und Eignung zum Herkunftshinweis; Unterscheidungskraft sowie Eignung zum Herkunftshinweis der Wortmarkenanmeldung "Doktor Autoglas"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und die deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Da die beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen vor allen für Endverbraucher bestimmt sind, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft auf die normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, RdNr. 24 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Nach dieser Vorschrift können solche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Nach dieser Vorschrift können solche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und die deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht