Rechtsprechung
BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wortmarke "Doktor Autoglas" fehlt Unterscheidungskraft und Eignung zum Herkunftshinweis; Unterscheidungskraft sowie Eignung zum Herkunftshinweis der Wortmarkenanmeldung "Doktor Autoglas"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Doktor Autoglas" - fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und die deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Da die beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen vor allen für Endverbraucher bestimmt sind, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft auf die normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, RdNr. 24 - SAT.2). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Nach dieser Vorschrift können solche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Nach dieser Vorschrift können solche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 5/10
Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt insbesondere solchen Angaben nicht zu, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und die deshalb nicht als Unterscheidungsmittel aufgefasst werden oder aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
- BPatG, 14.02.2012 - 24 W (pat) 84/10
Markenbeschwerdeverfahren - "ERP Doktor" - Freihaltungsbedürfnis
v. 05.07.2011 - phonedoctor; BPatG 33 W (pat) 5/10, Entsch.